Klimahouse - Join Sustainable Future
Reglement
Themen: Landschaften – Bauten – Technische Infrastrukturen – Historisches und modernes Rollmaterial – Der Transit von Waren und Personen
1. Veranstalter:
Kuratorium für Technische Kulturgüter, Lauben 71, 39100 Bozen (Italien);
info@kuratorium.it, http://www.kuratorium.it/
in Zusammenarbeit mit Messe Bozen, Bioarchitettura Onlus, Forst, Kurverwaltung Bozen, HGV, Athesia, Federesco, Stadt Bozen, Alpenverein Südtirol, Kuratorium technischer Kulturgüter, Keim, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, Telmekom, Stiftung Südtiroler Sparkasse, Klimahaus Agentur.
Anlässlich der 20 Jahre Klimahausmesse, die mittlerweile zu einem Fixpunkt im Baugewerbe geworden ist, wird der Fotocontest „Klimahouse – Join Sustainable Future“ als innovatives und interaktives Begleitprogramm lanciert.
Ziel ist es die Themen Nachhaltigkeit, Klimaneutralität im postfossilen Zeitalter, Energieffizienz und Innovationen am Bau mit der Fotokamera zu entdecken und im Bild festzuhalten.
Über werbewirksame Massnahmen, an denen öffentliche und private Player beteiligt sind, kann die Vorreiterrolle Südtirols gestärkt werden. Der Positiv-Effekt, der davon ausgeht, kommt der gesamten Öffentlichkeit zugute und trägt zur Festigung des Umwelt-Bewusstseins bei.
Der Fotocontest spornt die MessebesucherInnen an, sich persönlich und kritisch mit dem Angebot auf der Messe aber auch mit der Architektur und Umwelt in der Umgebung auseinanderzusetzen. Themen sind: Landschaft, Bauten, technische Infrastruktur, klimaneutrale Produkte und Materialien.
Eine fachkompetente Jury wird die Fotos begutachten und die Prämierung vornehmen. Einsendeschluss ist der 31.5.2025.
Ausstellung in Bozen und Umgebung
Im Jänner/Februar 2026 soll, neben der Ausstellung im Internet, als „eycatcher“ für die Klimahouse-Messe 2026 eine völlig innovative Ausstellung der prämierten Fotos im öffentlichen Raum (z.B. Litfasssäulen, Bushaltestellen, Geschäftsvitrinen in den Bozner Lauben) organisiert werden.
2. Teilnahme
Der Wettbewerb steht allen offen: MessebesucherInnen und alle, die sich mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen.
Ausgeschlossen sind die Jurymitglieder und wer in ständiger beruflicher Zusammenarbeit mit den Jurymitgliedern steht.
3. Zugelassene Arbeiten
Zugelassen sind Fotos, die aus einer Serie von 3 Bildern bestehen.
Bewertet werden die digitalen Dateien mit mindestens 720 Pixel, die auf der Webseite hochgeladen werden müssen.
Auf einer eigenen Webseite sind sämtliche Informationen abrufbar: https://www.klimahouse-fotocontest.com/
4. Jury
Horst Hambrusch, Kuratorium für technische Kulturgüter, Bozen
Oliver Jaist, Fotograf, Vahrn – München
Ingrid Heiss, Fotografin, Brixen
Gregor Khuen Belasi, Fotograf, Kaltern an der Weinstraße
5. Auszeichnung
1.-3. Preis
Wochenenden an ausgewählten Orten in Südtirol
4.-10. Preis
geführte individuelle Exkursionen
11.- 20. Preis
Sachpreise
Allen anwesenden Einreichern wird als Dankeschön für die Teilnahme am Wettbewerb am Tag der Prämierung ein Sachpreis überreicht.
6. Preisverleihung und Ausstellung
Die Preisverleihung findet im Rahmen der nächsten Klimahouse Messe 2025 in Bozen statt.
Ausgestellt werden die Siegerfotos und weitere ausgewählte Fotoarbeiten.
7. Urheberrecht
Mit der Einsendung seiner Wettbewerbsarbeiten erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden:
Jeder Teilnehmer versichert mit dem Versand des Teilnahmeformulars, dass er alleiniger Urheber seinen zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten ist, dass er über die Arbeiten und die daran bestehenden Nutzungsrechte und übertragbaren Urheberrechte frei verfügen darf und dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind. Er steht dafür ein, dass etwa auf den Bildern abgebildete Personen mit der Abbildung und der Veröffentlichung einverstanden sind. Er steht weiter dafür ein, dass hinsichtlich der auf den Bildern abgelichteten Gegenstände keine Rechte Dritter bestehen oder diese ausdrücklich mit der Abbildung und Veröffentlichung einverstanden sind. Er stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei.
Die Verwendung des eingereichten Bildmaterials erfolgt ausschließlich für kulturelle Zwecke ohne Gewinnabsicht und in Abstimmung mit dem Autor. Mit der Teilnahme am Wettbewerb behält sich der Veranstalter vor, die am Wettbewerb eingereichten Fotos bei Nennung des Urhebers in der Ausstellung zu zeigen, in entsprechenden Katalogen, Publikationen und Ankündigungen zu veröffentlichen und diese sowohl in Druckform als auch digital für die angegebenen Zwecke zu verwenden, dafür entsteht in keinem Fall ein Vergütungsanspruch, auch wenn die ausgestellte Arbeit keinen Preis erlangt hat.
Unabhängig davon behält der Teilnehmer alle Verwertungsrechte.
8. Haftung
Die Haftung des Veranstalters für eingesandte Arbeiten ist ausgeschlossen, soweit ihm nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist.
Hinsichtlich der Teilnahmebedingungen am Wettbewerb, eines etwaigen Ausschlusses und der Entscheidungen der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.